Stellungnahme von CDU-Fraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Spieth zur Energiepolitik
Hans-Ulrich Spieth Im September 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) in Kraft getreten. Die Regeln zur Messung des Energieverbrauchs wurden neu geordnet, Rechte und Pflichten des Betreibers der Messstellen klar geregelt. Die Neufassung des Gesetzes hat zur Folge, dass Zug um Zug mechanische Stromzähler durch digitale Geräte ersetzt werden. Ein „Intelligentes” Messsystem kann Messwerte digital verarbeiten und sie automatisch über eine Datenkommunikationsplattform an mehrere Stellen weiterleiten, z.B. an die Stromnetzbetreiber oder die Energielieferanten. Darüber hinaus können aber auch Verbrauchsanlagen oder die Menge der Stromerzeugung gesteuert werden. Anstelle einer jährlichen Ablesung des Stromzählers werden die Verbrauchswerte alle fünfzehn Minuten übertragen. Das Gesetz will mit der Einführung der neuen Geräte ein Steuerungsinstrument für die Energiewende, d.h. für die Umstellung von fossilen Energieträgern (Kohle, Erdöl, Atomkraft) auf erneuerbare Energien (Wind- und Wasserkraft, Fotovoltaik) schaffen. Die neuen Messverfahren sollen die notwendigen Daten für die Verbrauchs- und Einspeiseinformationen zur Verfügung stellen. Für die Messstellenbetreiber, aber auch für Energieversorger wie z.B. die Stadtwerke Fellbach stellen diese Neuerungen eine große Herausforderung dar. Ablesung und Auswertung der Daten erfordern künftig einen viel größeren Aufwand. Der Verbraucher ist nicht mehr passiver Stromkonsument, sondern entwickelt sich zum „Prosumer”, der aktiv an der Gestaltung des Versorgungssystems teilnimmt und letztendlich die Kosten mitbestimmt.
Fraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Spieth